Politik

Die Stiftung Verantwortungseigentum setzt sich dafür ein, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Verantwortungseigentum beziehungsweise mit treuhändischer Eigentumsstruktur zu verbessern. Es ist unsere Überzeugung, dass in einer freiheitlichen Gesellschaft, in der die nachhaltige Entwicklung eigenständiger und werteorientierter Unternehmen von zentralem Stellenwert ist, rechtliche Mittel zur Verfügung stehen sollten, die es erlauben, unternehmerische Selbstständigkeit und Vermögensbindung beziehungsweise Zweck-Orientierung in Unternehmensverfassungen auch hinsichtlich der Eigentumsstruktur wirksam und rechtssicher zu verankern. Dies ist angesichts der momentan in Deutschland zur Verfügung stehenden Rechtsformen nur mit komplizierten und aufwendigen Konstruktionen möglich.

Neue Koalition will Rechtsform einführen

Daher setzen wir uns für die Einführung einer neuen eigenständigen Rechtsform für solche Unternehmen ein. Die neue Bundesregierung von CDU/CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dies umzusetzen: „Wir … wollen eine neue, eigenständige Rechtsform ‚Gesellschaft mit gebundenem Vermögen‘ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen“, heißt es dort (mehr hier).

GmgV-Entwurf liegt schon vor

Eine Expertengruppe renommierter Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler hat – schon in der vergangenen Legislatur und auf Bitten der damals für die Sache zuständigen Berichterstatter:innen im Bundestag – im September 2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" vorgelegt. Mehr dazu finden Sie hier.  Dieser wurde am 10. September 2024 bei einem Symposion im Bundestag vorgestellt und enthält alle relevanten Eckpunkte.


Der Kern von Verantwortungseigentum liegt in ökonomisch nachhaltiger, generationenübergreifender Langfrist-Orientierung. Angesichts der Nachfolgekrise im deutschen Mittelstand ist treuhändisches Eigentum vor allem auch als Nachfolge-Modell überaus relevant. Laut DIHK kann nur noch ein Drittel der deutschen Mittelständler in der Familie weitergegeben werden. Oft bleiben nur Verkauf oder Schließung. Mittels treuhändischer Weitergabe hingegen müssen keine hohen Kaufpreise gestemmt werden – die Unternehmen bleiben langfristig unabhängig und selbstständig und stärken so die hiesige Soziale Marktwirtschaft.

Auf unserer Konferenz VE:23 erklärte Prof. Lars P. Feld, warum er eine neue Rechtsform für eine "urliberale Idee" hält.  

2021 haben wir eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach veröffentlicht. Diese zeigt, dass das Konzept des treuhändischen Eigentums den gelebten Kernwerten klassischer Familienunternehmen sehr nahe kommt. 72 Prozent der deutschen Familienunternehmen befürworten eine neue Rechtsform. Lesen Sie die gesamte Studie "Verantwortungseigentum - Zur Resonanz von Familienunternehmen auf eine spezifische Option für die Nachfolgeregelung".

Weitere Informationen finden Sie in unserem Policy Brief oder in unserem Einseiter zur Rechtsform.

Weitere politische Dokumente:


 

Forschung

In Deutschland gibt es über 200 Unternehmen in Verantwortungseigentum, die mehr als 1,2 Millionen MitarbeiterInnen beschäftigen und rund 270 Mrd. Euro Umsatz erwirtschaften. Trotz der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmenstypus’ „Verantwortungseigentum” und seiner zunehmenden Beliebtheit, wird er bisher kaum beforscht. Die Stiftung Verantwortungseigentum katalogisiert bestehende Forschungsarbeiten/-ergebnisse und wertet diese aus. Darüber hinaus unterstützt und initiiert sie neue nationale, europäische und internationale Forschungsprojekte.

Finden Sie hier einen Beitrag zum "Verantwortungseigentum im Wandel der Zeit. Und der Bedarf nach einer neuen Rechtsform: eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen".


 

Stellungnahmen

"Einordnung des Artikels 'Governance-Washing in der GmgV: Rechtstatsachen zum Verantwortungseigentum' von Samy G. Sharaf, NZG 2024, 144 ff." Stichpunktartig gegliederte Einordnung der Kritikpunkte.

"Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Ein ordnungspolitisch sinnvoller Schritt." Reaktion auf die Stellungnahme 04/2022 des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. 9. Dezember 2022.  

"Stellungnahme zu den geäußerten Kritikpunkten an dem Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen als Rechtsform-Variante der GmbH." Februar 2021.

"Verantwortungseigentum - Eine Stärkung der unternehmerischen Zukunftsfähigkeit, kein Pakt gegen zukünftigte Generationen." Detaillierte Stellungnahme der Stiftung Verantwortungseigentum zum Artikel "Zauberwort Verantwortungseigentum" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 4. September 2020.

Offener Brief von Start-up-UnternehmerInnen aus ganz Deutschland an den Vorsitzenden des MIT, Dr. Carsten Linnemann: "Wir möchten Sie als Unterstützer für bessere Rahmenbedingungen für nicht primär exit-orientierte Start-ups gewinnen".