Bundespräsident betont Bedeutung von Verantwortungseigentum für Gesellschaft und Wirtschaft

Berlin, 27. Oktober 2023. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in Berlin den „Tag des treuhändischen Unternehmertums“ eröffnet, die diesjährige Konferenz zum Thema Verantwortungseigentum. Das Konzept und Eintreten für eine eigene Rechtsform hätten seine „Sympathie“, sagte Steinmeier, „und darum bin ich heute hier.“ Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich auf der Konferenz per Video-Statement. Viele weitere Redner:innen tauschten sich über Konzept und Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft aus. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Tages.


 

FDP-Rechtsexperte Dr. Thorsten Lieb "sehr sicher", dass neue Rechtsform "in dieser Legislaturperiode noch kommt"

Berlin, 22.09.2023: Im Interview mit dem ARD Mittagsmagazin hat der FDP-Abgeordnete und Rechtsexperte Dr. Thorsten Lieb sich optimistisch gegeben, dass die Bundesregierung schon bald eine neue Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen einführen wird: „Ich bin mir sehr sicher, dass es in dieser Legislaturperiode noch kommt, wir haben das vor im Koalitionsvertrag, und wir sind fest entschlossen, das auch umzusetzen“, sagte Lieb.

In einem Beitrag über das Unternehmen „Moin Bio Backwaren“ war zuvor beispielhaft klar geworden: Wer sein Unternehmen treuhändisch weitergeben und dessen Langfrist-Orientierung erhalten will, hat aktuell schlechte Karten. Daher erklärte schon im Juni die Stiftung Verantwortungseigentum mit 25 weiteren Wirtschaftsverbänden wie BVMW, Start-up-Verband oder auch dem Verband deutscher Unternehmerinnen in einem gemeinsamen Papier, dass es dringend eine eigenständige neue Rechtsform braucht. Die Zeit drängt: 560.000 Unternehmen stehen laut KfW vor ungeklärten Nachfolgen. Auch der Moderator des Mittagsmagazin, Aimen Abdulaziz-Said, äußerte besorgt, „Millionen Jobs“ seien gefährdet. Zu sehen sind die Beiträge und das Studiogespräch unter diesem Link.


 

Ampel-Parteispitzen optimistisch: Neue Rechtsform wird kommen

Berlin, 14. Juli 2023: Bei einem parlamentarischen Abend in Berlin haben sich SPD- Chef Lars Klingbeil, Grünen-Chefin Ricarda Lang sowie FDP-Vize-Chef Johannes Vogel ihren Willen bekräftigt, mit der Ampel-Koalition noch in der laufenden Legislatur eine neue Rechtsform für gebundenes Vermögen einzuführen. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Im Vorfeld hatten 22 Verbände1 in einem gemeinsamen Papier eine eigenständige Rechtsform für treuhändisches Unternehmertum gefordert, auch bekannt als Verantwortungseigentum. Vertreter:innen von Unternehmen und Verbänden machten bei der Veranstaltung im Reichstag auf die Dringlichkeit der Sache aufmerksam. Hier geht es zur ganzen Pressemitteilung.


 

22 Wirtschaftsverbände fordern neue Rechtsform für gebundenes Vermögen – Mittelstand braucht Nachfolge-Option

Berlin, 19. Juni 2023: Die Initiative für eine neue Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen bekommt kräftigen Rückenwind: 22 Wirtschaftsverbände des Landes haben sich zusammengeschlossen, um von der Bundesregierung die baldige Einführung der Rechtsform zu fordern. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Vor allem dem Mittelstand würde eine eigenständige neue Rechtsform helfen. Nun bestätigt ein gemeinsames Verbändepapier den dringenden Bedarf und umreißt klare Eckpunkte. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zum Thema.


 

Ticketverkauf für VE:23 startet – Konferenz mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Berlin, 17. Juni 2023: Der Bundespräsident kommt! Nach der großen VE:22 im vergangenen Jahr geht es in die nächste Runde – mit einem Tag des treuhändischen Unternehmertums in Berlin am 27. Oktober 2023. Die VE:23 begibt sich auf eine Reise: Sie würdigt die Leistung von Pionieren wie Bosch, Zeiss, Novo Nordisk oder John Lewis Partnership, die treuhändisches Unternehmertum seit Jahrzehnten und länger leben. Sie erzählt vom Mittelstand und werteorientierten Start-ups, die sich heute für bessere Rahmenbedingungen einsetzen. Und sie beleuchtet das Potenzial von Verantwortungseigentum für die Zukunft und für die europäische soziale Marktwirtschaft. Wir freuen uns auf Teilnehmer:innen aus verschiedensten Bereichen und Regionen, die ihre individuelle Perspektive einbringen können.

Hier geht es zur Webseite und zum Ticketverkauf.


Bundesfinanzminister Lindner: neue Rechtsform ist auf dem Weg

Montag, 5. Juni 2023: Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner hat auf der re:publica erklärt, dass die Bundesregierung derzeit an einer neuen Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen arbeite. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Im Gespräch mit Lindner auf der re:publica kam die Frage auf, was man der zunehmenden Akkumulation von Macht entgegensetzen könne, die insbesondere außerhalb Europas vonstatten gehe, so zum Beispiel in den USA oder in China.

Lindner nannte zunächst einen "leistungsfähigen Kapitalmarkt" als Voraussetzung dafür, dass sich Macht nicht bei wenigen konzentriere. Als weiteren Hebel führte er sodann Neuerungen im Unternehmensrecht an. Das "könnte in die Richtung gehen von Gesellschaft mit gebundenem Eigentum (sic), also eine andere Rechtsform, die nicht so stark auf Rendite und auf eine kommerzielle Verwertung abzielt. Da wollen wir unser Gesellschaftsrecht weiterentwickeln." Konkreter meinte Lindner dann, die Rede sei von einer "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Da arbeiten wir jetzt an einer Rechtsform.“ Zur entsprechenden Stelle des Gesprächs geht es hier.


Keine steuer- und europarechtlichen Bedenken

Berlin, 30. Mai 2023: Renommierte Steuer- und Europarechts-Expert:innen haben vor dem hochkarätig besetzten Kuratorium der Stiftung Verantwortungseigentum ihre Einschätzung zu der von der Bundesregierung avisierten neuen Rechtsform für Verantwortungseigentum eingebracht und diskutiert. Das Ergebnis: Weder aus europarechtlicher noch steuerrechtlicher Sicht wäre die Einführung einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ problematisch. Die Stiftung Verantwortungseigentum begrüßte im Anschluss den konstruktiven Austausch mit dem Bundesjustizministerium, welches das Vorhaben derzeit federführend bearbeitet. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zur Sitzung.  


Neues Eckpunktepapier für "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen"

Die Stiftung Verantwortungseigentum hat ein neues Eckpunktepapier erarbeitet, in dem die Kernelemente einer neuen Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen (GmgV) konkret umrissen werden. Exklusiv berichtet darüber die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 14. März 2023: "Unternehmen ohne Dividende". Das Eckpunktepapier der Stiftung Verantwortungseigentum ist hier zu finden. Bitte finden Sie hier auch unsere Pressemitteilung zum Thema.


Neue Rechtsform ist vereinbar mit Niederlassungsfreiheit in der EU

Die im Koalitionsvertrag der Ampel angestrebte neue Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen ist mit der Niederlassungsfreiheit der EU absolut vereinbar. Argumente statt Vorbehalte sind im "Einspruch spezial" der F.A.Z. von Prof. Anne Sanders und Prof. Florian Möslein zu lesen. "Wesensverändernde Rechtsformwechsel unterfallen ... nur dann dem Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit, wenn eine entsprechende Umwandlung im inländischen Sachverhalt möglich, im grenzüberschreitenden Fall jedoch verboten ist." Das trifft im Falle der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen nicht zu. Hier geht es zum Artikel.


Stiftung Verantwortungseigentum veröffentlicht Stellungnahme als Reaktion auf die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen

Berlin, 22. Dezember 2022. In seiner Stellungnahme 04/2022, veröffentlicht am 17. November 2022, kritisierte die Mehrheit des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministerium der Finanzen die Pläne der Bundesregierung, eine neue Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen auf den Weg zu bringen. Hierauf reagiert die Stiftung Verantwortungseigentum am 09. Dezember 2022 mit einer eigenen Stellungnahme "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Ein ordnungspolitisch sinnvoller Schritt". Die Stellungnahme finden Sie hier.

Am Mittwoch, den 14.12.2022 um 10:00 Uhr stellte die Stiftung Verantwortungseigentum die Stellungnahme in einem digitalen öffentlichen Briefing vor. Prof. Dr. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, und Prof. Dr. Simon Kempny, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld, nahmen an der Veranstaltung teil und ordneten die Kritik aus steuerpolitischer und steuerrechtlicher Sicht ein. Die im Morning Briefing vorgestellte Präsentation finden Sie unter diesem Link.


Stellungnahme gegen neue Rechtsform: Wissenschaftlicher Beirat des BMF bemüht veraltete Argumente

Berlin, 17. November 2022. In einer Stellungnahme kritisiert der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium die Pläne der Bundesregierung, eine neue Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen auf den Weg zu bringen. Damit widerspricht er nicht nur dem Koalitionsvertrag, sondern bemüht erneut längst widerlegte Argumente, die rechtswissenschaftlich, ökonomisch sowie verhaltenswissenschaftlich nicht haltbar sind. Unsere Pressemitteilung hierzu finden Sie hier


 

Internationale Konferenz für Verantwortungseigentum – Die VE:22 bringt 450 Unternehmer:innen in Berlin zusammen

Berlin, 06. September 2022. Unter dem Motto „Verantwortungesigentum in einer Wirtschaft im Wandel“ sind in Berlin über zwei Tage 450 Unternehmerinnen und Gründer aus insgesamt 19 Ländern weltweit sowie Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzierungswelt zur Konferenz VE:22 zusammengekommen. Mehr als 2.000 Interessierte folgten dem Hauptprogramm per Livestream und Chat-Funktion im Internet. Alle Videomitschnitte sind unter www.ve22.org abrufbar. Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung.


Konferenz mit Transformationspotential Die VE:22 | Konferenz für Verantwortungseigentum in Berlin

Berlin, 24. August 2022.  Es ist eine Konferenz mit Transformationspotential: Am 5. und 6. September 2022 findet in Berlin die VE:22 statt, die Konferenz für Verantwortungseigentum schlechthin. Thema: „Verantwortungseigentum in einer Wirtschaft im Wandel.“ Der Konferenz dürfte große Aufmerksamkeit zuteil werden – nicht nur wegen hochkarätiger Gäste wie der Polit-Ökonomin Prof. Maja Göpel, dem Autor Rutger Bregman oder dem Ex-Chef der Wirtschaftsweisen, Prof. Lars P. Feld. Sondern auch, weil das Thema seit einiger Zeit auf der bundespolitischen Bühne angekommen ist.

Scholz: „für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von allergrößter Bedeutung“

Das Ganze sei „für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von allergrößter Bedeutung“, befand Olaf Scholz, der spätere Bundeskanzler, bereits im Mai 2021. Und Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister, ist bekennender „Fan der Idee“ – er sieht darin eine „Antwort“ auf die Herausforderungen einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft, denn Unternehmen in Verantwortungseigentum seien „eher ökologischer und eher sozialer“ Mai 2021). So hat es eine Initiative von mehr als 1.200 Unternehmerinnen und Unternehmern auch in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geschafft: „Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen“, heißt es da. Ein klares Bekenntnis, an dessen Umsetzung in den Ministerien bereits gearbeitet wird. Es geht dabei um eine neue Rechtsform, eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, die eingeführt werden soll, um Unternehmen die Umsetzung von Verantwortungseigentum auf klare und einfache Weise zu ermöglichen.

Das Potential heben

Verantwortungseigentum hat Strahlkraft und wird zu einem wichtigen Thema für immer mehr Unternehmen – und das auch international. In Zeiten, in denen Arztpraxen von Spekulanten aufgekauft werden und Wohnungsmarkt, Energieversorgung und Landwirtschaft vor gewaltigen Herausforderungen stehen, braucht es andere Optionen, Unternehmen und Organisationen langfristig unabhängig aufzustellen und zu entwickeln. Und Menschen, die sie umsetzen. 450 Teilnehmer:innen aus verschiedenen Ländern werden in Berlin zusammenkommen, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und das Potential von Verantwortungseigentum weiter zu heben: Unternehmerinnen, Gründer, Wissenschaftlerinnen, Juristen, die Politik.

Hochkarätige Speaker und 450 Unternehmerinnen & Gründer

Bionade-Gründer Peter Kowalsky, der dem Thema gesunde Bio-Getränke auch mit seinem neuen Start-up INJU treu geblieben ist, wird seine ganz persönliche Bionade-Geschichte erzählen – man darf gespannt sein, was sie mit Verantwortungseigentum zu tun hat. Prof. Meredith Whittaker, Vorständin bei der Signal Foundation, spricht über die
Herausforderungen digitaler Infrastrukturen, international renommierte Wissenschaftlerinnen wie Prof. Kate Raworth (Begründerin der Doughnut Economics) und Prof. Katharina Pistor (Autorin von The Code of Capital) teilen ihre Perspektiven auf Verantwortungseigentum und dessen unternehmerisches Potential. GRÜNEN-Chefin Ricarda Lang, FDP-Vizechef Johannes Vogel, die SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz und Sven Giegold, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, werden aus politischer Sicht Rede und Antwort stehen. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Verantwortungseigentümern und anderen Unternehmerinnen, die an Bord sind – so wie Verena Pausder (Fox & Sheep), Christian Kroll (Ecosia), Lene Skole (The Lundbeck Foundation), Waldemar Zeiler (Einhorn), Lena Marbacher, Ph.D. (Neue Narrative), Gerhard Behles (Ableton) uvm. Moderiert wird der erste Tag von der Journalistin Maria Exner (PUBLIX), der zweite von Lena Marbacher (Neue Narrative).

Die VE:22 ist ein Ort, an dem Verantwortungseigentum spürbar wird. Diese Eigentumsform wird einen wichtigen Beitrag zu notwendigen Transformationsprozessen leisten – im Sinne einer Wirtschaft, die Mensch und Umwelt dient. 

Weitere Informationen und Anmeldung auf www.ve22.org


 

Meilenstein für Verantwortungseigentum: Ampel-Koalition macht den Weg frei für eine neue Rechtsform

Berlin, 24. November 2021. Die künftige Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP will eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum, auch treuhändisches Eigentum genannt, einführen. „Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen“, heißt es dazu im heute vorgestellten Koalitionsvertrag. Die Formulierung „Gesellschaften mit gebundenem Vermögen“ verweist dabei auf den Vorschlag für eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum, den fünf namhafte Rechtsprofessorinnen und -professoren sowie ein Anwalt ausgearbeitet haben. Der entsprechende Gesetzentwurf für eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ liegt seit Anfang des Jahres vor. Den gesamten Beitrag gibt es hier.


Neuer Newsletter: Alle Infos zur Arbeit der Stiftung direkt ins Postfach!

Die Stiftung Verantwortungseigentum setzt sich für eine #neuerechtsform für Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ein, stellt Öffentlichkeit für die Themen Mittelstand, Nachfolge oder nachhaltiges Wirtschaften her oder unterstützt die Forschung  zu diesem Themengebiet. Wie genau das passiert und was das Team sonst noch so umsetzt, wird ab sofort auch in einem regelmäßigen Newsletter kommuniziert. Wer die Sommergrüße von der Stiftung Verantwortungseigentum lesen möchte und diesen gern regelmäßig bekommen will, bitte hier entlang!


 

#neuerechtsform: Annalena Baerbock trifft Unternehmer*innen

Hamburg, 12. August 2021. Eine zukunftsweisende Zusammenkunft: In Hamburg hat sich Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock mit zehn Unternehmer*innen und Mitarbeiter*innen zum Austausch über eine mögliche neue Rechtsform für Unternehmen getroffen. Das Thema gehört zu den zentralen Wirtschaftsthemen im Rennen um das Kanzleramt. Wie eine aktuelle repräsentative Allensbach-Studie zeigt, könnte eine neue Rechtsform 200.000 Unternehmen in Deutschland helfen, sich rechtssicher in Verantwortungseigentum aufzustellen und so den Mittelstand von heute und morgen entscheidend zu stärken. Lesen Sie einen Beitrag dazu hier!


 

Allensbach-Studie: 72 % der mittelständischen Familienunternehmen befürworten neue Rechtsform

Eine überwältigende Mehrheit im Mittelstand spricht sich für die Notwendigkeit die neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen aus. Lesen Sie die gesamte Studie hier.


 

Treuhändisches Eigentum: Spitzen der Politik erkennen Potenzial

Berlin, 5. Mai 2021: Die Debatte um treuhändisches Eigentum, auch bekannt als „Verantwortungseigentum“, ist in der Spitzenpolitik endgültig angekommen – und damit als Thema für den nun startenden Bundestagswahlkampf und die kommende Legislaturperiode ab Herbst gesetzt. Am Mittwoch äußerten sich in Berlin Armin Laschet und Olaf Scholz, die Kanzlerkandidaten von Union und SPD, Dr. Robert Habeck und Christian Lindner, die Parteichefs der Grünen und der FDP, sowie Friedrich Merz vom CDU-Wirtschaftsrat zu dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, mit dem die Forderung von rund 1.200 Unternehmerinnen und Unternehmern nach einer neuen Rechtsform für Verantwortungseigentum umgesetzt werden soll. Dabei sollen Gewinne nicht von den Eigentümer:innen zu persönlichen Zwecken entnommen werden können, sondern dem Unternehmen zugute kommen. Allensbach-Chefin Prof. Dr. Renate Köcher stellte dazu eine neue repräsentative Allensbach-Studie (Download der Studie hier) unter mittelständischen Familienunternehmen vor, in der 72 Prozent die Einführung einer entsprechenden neuen Rechtsform befürworten. Mehr hier.

 


 

Startschuss zu politischen Debatten um Verantwortungseigentum

Berlin, 23. April 2021: In gleich zwei politischen Online-Veranstaltungen sind am Mittwoch, 21. April, und Donnerstag, 22. April, die Vorteile und der Bedarf nach einer neuen Rechtsform für Veranwortungseigentum beziehungsweise treuhändisches Eigentum erörtert worden. Bei einer Diskussionsrunde der GLS-Bank betonte Dr. Robert Habeck, Co-Parteichef von Bündnis90/Die Grünen, die „politische Kraft“ des Konzepts. Die Grundidee eines auf Langfristigkeit angelegten Unternehmertums werde seit Jahrhunderten gelebt – und sei konservativ und zukunftsweisend zugleich, so Habeck. „Tradition und Zukunft zusammenzubringen, das ist ein guter Denkansatz.“ Lesen Sie den gesamten Bericht hier.


 

Lars Feld und Bruno Frey mit einem starken Plädoyer für neue Rechtsform

19. März 2021. In einem umfangreichen Namensbeitrag in DIE WELT machen sich die beiden Top-Ökonomen Lars Feld und Bruno Frey für Unternehmen mit gebundenem Vermögen stark: "Deutschland würde der sozialen Marktwirtschaft einen großen Gefallen tun, wenn sie der Forderung der Unternehmer nachkommen und eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum einführen würde", schreibt der ehemalige Vorsitzende des Sachverständigenrats und sein Schweizer Kollege, der u.a. das renommierte Center for Research in Economics, Management and the Arts in Zürich leitet. Lesen Sie hier den gesamten Beitrag.


 

Weiterentwickelter Gesetzentwurf für GmbH-gebV vorgelegt

22. Februar 2021. Eine Gruppe renommierter Gesellschafts- und Steuerrechtler sowie WissenschaftlerInnen hat einen weiterentwickelten Gesetzentwurf für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV) vorgelegt.

Ziel dieses gemeinsamen Vorhabens ist die Schaffung einer neuen Rechtsform, die Startups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen in deren Bestreben nach unternehmerischer Unabhängig- und Selbstständigkeit unterstützen soll. Die neue Rechtsform ermöglicht durch die Vermögensbindung neue Wege bei Nachfolgeregelung und Gründung. Unterstützt wird das Vorhaben von einer Reihe prominenter Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die sich auch im Kuratorium unserer Stiftung engagieren.

Der Gesetzesentwurf reicht auch den Skeptikern des Konzepts die Hand, wie Stiftungsvorstand Armin Steuernagel kürzlich in einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung klarstellte, denn die Weiterentwicklung hat die Kritik nun aufgegriffen und biete wesentliche Verbesserungen. Lesen Sie den ganzen Artikel, der besonders auf die Vorzüge der neuen Rechtsform für Startups eingeht, auf den Seiten der FAZ.

Den weiterentwickelten Gesetzesentwurf für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen finden Sie hier: https://www.gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen.de/der-gesetzesentwurf/


 

"Falsche Argumente": Prof. Dr. Simon Kempny im Handelsblatt-Blog

11. Dezember 2020. Zu steuerrechtlichen Gesichtspunkten des politischen Streits um den Entwurf einer GmbH mit gebundenem Vermögen äußert sich der Bielefelder Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht Prof. Dr. Simon Kempny. Sein Fazit: "Der vorgelegte Diskussionsentwurf verdient eine wissenschaftliche Auseinandersetzung. Die ihm entgegengehaltenen steuerrechtlichen Argumente erweisen sich als nicht stichhaltig." Der ganze Artikel hier.


 

Verantwortungseigentum ist nicht Benefit Corporation - Gastbeitrag FAZ

Welche Rechtsform braucht verantwortungsbewusstes Handeln? Dieser Frage gehen Florian Möslein und Anne-Christin Mittwoch am Beispiel Etsy nach und erklären den Unterschied zwischen der Benefit Corporation und der Rechtsform Verantwortungseigentum in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Florian Möslein ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Er war an der Arbeitsgruppe beteiligt, die kürzlich einen Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Verantwortungseigentum vorgelegt hat. Anne-Christin Mittwoch vertritt den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Download des Beitrags hier.


 

FAZ: Die großen Stärken des Verantwortungseigentums

27. November 2020. In einem Gastbeitrag stellen die Expertinnen Thomas Bruch, Marcel Fratzscher, Lambertus Fuhrmann und Anne Sanders die Vorzüge des Konzepts "Unternehmen mit gebundenem Vermögen" vor: Resilienz, langfristiger wirtschaftlicher Erfolg, vereinfachte Nachfolgeregelung oder mehr Nachhaltigkeit. Kurz: Verantwortungseigentum ist eine wichtige Erweiterung der Privatautonomie. Lesen Sie den ganzen Beitrags aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hier.


 

Ann-Kristin Achleitner: „Nicht mehr Blutsverwandtschaft ist entscheidend, sondern Verantwortung“

26. November 2020. Die renommierte Wirtschaftswissenschaftlerin und Multi-Aufsichtsrätin Prof. Dr. Ann-Kristin Achleitner im Interview mit unternehmeredition.de - Know-how für den Mittelstand über die schwierige Frage der Nachfolge im Unternehmen und nachhaltige Unternehmensfinanzierung. Der ganze Beitrag hier.


 

Mehr als 600 Unternehmerinnen und Unternehmer fordern bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Verantwortungseigentum

Am Dienstag, den 06. Oktober 2020, überreichte die Stiftung Verantwortungseigentum stellvertretend für alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einen entsprechenden Aufruf an Vertreter der Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP. Mehr als 650 Zuschauer folgten der Liveübertragung aus der Berliner Repräsentanz der Robert-Bosch-Stiftung in Berlin. Die Pressemitteilung zur Veranstaltung finden Sie hier.


Wir bedanken uns bei allen, die dabei waren. 

Manche Beiträge haben uns gezeigt, wo wir stehen und wo es vielleicht noch mehr Überzeugungskraft braucht. Andere gingen stellenweise über das hinaus, was die Stiftung Verantwortungseigentum und die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Aufrufes mit ihrer Initiative erreichen wollen. Dass wir eine Diskussion anstoßen konnten, freut uns und zeigt: Bessere Rahmenbedingungen für langfristiges Unternehmertum zu schaffen, findet über Parteigrenzen hinweg Aufmerksamkeit und Unterstützer. Wir freuen uns auch, dass wir deutlich machen konnten, wofür die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie die Stiftung Verantwortungseigentum stehen:

Verantwortungseigentum wird von vielen Unternehmen gelebt, auch von klassischen Familienunternehmen. Dort regeln z.B. Familienchartas die langfristige Unabhängigkeit. Fällt die Familie als langfristiger Träger von Unternehmen und Unternehmerschaft weg, kommen neue Formen von Verantwortungseigentum ins Spiel, zum Beispiel Stiftungsmodelle. Der Entwurf für eine Rechtsformvariante der GmbH ist ein konkreter Vorschlag und Aufschlag für den weiteren Prozess, Verantwortungseigentum bessere rechtliche Rahmenbedingungen zu geben – denn der bestehende gesellschafts- und stiftungsrechtliche Rahmen bietet jungen und mittelständischen Unternehmen noch keine passende familienunabhängige Lösung.

Die eigentumsrechtlich durch die Verfassung geschützte Privatautonomie ist eine der zentralen konstitutiven Größen für eine demokratische, freiheitliche Gesellschaft. Sie sichert dem Eigentümer die Freiheit, Rechtsverhältnisse durch Rechtsgeschäfte nach eigenem Willen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu gestalten. Durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum wird dieser Freiraum in Bezug auf Unternehmenseigentum erweitert. Gleichzeitig wird der Wettbewerb der Unternehmensmodelle gestärkt. Vielfalt bedeutet Adaptionsfähigkeit und damit Resilienz. Wettbewerb setzt die Autonomie der Entscheidung und das Verbot staatlicher Privilegierung einzelner Modelle voraus. Dafür setzen wir uns ein. Unternehmen in Verantwortungseigentum sind nicht per se verantwortungsvollere Unternehmen. Sie sind Ausdruck der unternehmerischen Überzeugung, Organisationen von großer Unabhängigkeit, langfristiger Orientierung und intergenerationaler Verantwortung zu bilden. Sie sind in dieser Zukunftsorientierung der Idee der Sozialen Marktwirtschaft verpflichtet.


 

Die alten Kleider ablegen: Knapp 600 Unternehmerinnen und Unternehmer fordern neue Rechtsform

Der Robert-Bosch-Enkel Christof Bosch, die Multiaufsichtsrätin Ann-Kristin Achleitner, der Aufsichtsratsvorsitzende der Otto Group, Michael Otto, die führenden Wirtschaftsforscher Michael Hüther und Marcel Fratzscher, die Digitalexpertin Verena Pausder, Unternehmer wie Thomas Bruch und Götz Rehn sowie Start-up-Gründer wie Christian Kroll von der Suchmaschine Ecosia und Waldemar Zeiler vom Kondomhersteller Einhorn: Es finden sich viele bekannte Namen unter den insgesamt mehr als 700 Personen, die sich heute mit klaren Worten an die Bundesregierung wenden: “Wir rufen die große Koalition auf, gemeinsam für die Stärkung der Sozialen Marktwirtschaft eine gesetzliche Innovation auf den Weg zu bringen: eine Rechtsform für Verantwortungseigentum.”

Denn die alten Rechtskleider für Unternehmen wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft, die noch aus der Kaiserzeit stammen, passen heute für viele Unternehmen nicht mehr. Insbesondere bei Mittelständlern und Start-ups herrscht großer Bedarf nach einer neuen Rechtsform, wie verschiedene Studien zu dem Thema zeigen. 

Der Ball liegt nun bei Union und SPD

Bei einer Info-Veranstaltung in der Berliner Repräsentanz der Robert-Bosch-Stiftung übergaben drei Unternehmer*innen den Aufruf stellvertretend an die Parteivorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, und den Generalsekretär der SPD, Lars Klingbeil.

Kramp-Karrenbauer zeigte sich grundsätzlich aufgeschlossen für den Vorschlag. Zwar laufe die Debatte über die Parteigrenzen hinweg, doch mit Blick auf die laufende Legislaturperiode sagte sie auch: “Ich bin der Auffassung, dass wir uns das Thema nochmal vornehmen sollten.” Die laufende öffentliche Debatte verfolge sie: “Ein Blick in die Timeline von Twitter hat einem das Gefühl gegeben, dass es außer der Kontroverse um Verantwortungseigentum zurzeit überhaupt gar nichts mehr Anderes gibt, was von Interesse ist.” Die CDU-Chefin betonte, sie sei optimistisch, dass die mitunter heftige Diskussion sachlich und unaufgeregt geführt werden könne. Es gebe “keinen Anlass, eine ideologische Debatte zu führen.” Denn mit der Idee sei “weder inkludiert, dass sie die einen die besseren Unternehmer sind, noch dass die anderen die Raffkes oder die Gierigen sind.”

Auch Lars Klingbeil betont: "Mehr denn je stellt sich die Frage, ob höher, schneller, globaler wirklich sein muss, ob sich gesundes Wachstum nicht besser zum Wohle aller einsetzen ließe. Die Rechtsform für Verantwortungseigentum ist eine Chance, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Unternehmen zu verankern und die Soziale Marktwirtschaft wieder stärker am Gemeinwohl auszurichten. Die Debatte, wie das gelingen kann, ist überfällig."

Grüne und FDP sehen Potenzial

Das Potential der beiden Prinzipien von Verantwortungseigentum, nämlich die Bindung von Vermögen und Gewinnen ans Unternehmen und die Sicherstellung der Selbstständigkeit durch eine nachhaltige Weitergabe der Unternehmenskontrolle, überzeugt auch den Parteichef von Bündnis90/Die Grünen, Robert Habeck, der sich der Forderung des Aufrufs anschließt: "Wir brauchen eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum. Die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten reichen nicht aus. Wer den Zweck und den Sinn des eigenen Unternehmens in den Vordergrund stellen will und sich selbst als Eigentümer*in von Verantwortung und nicht von Vermögen begreift, muss so etwas auch rechtlich verbindlich verankern können. Es ist gut, dass die Debatte darüber nun an Fahrt aufnimmt."

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, betonte auf der Veranstaltung: "Für mich ist es gerade Ausdruck unternehmerischer Freiheit, mit dem eigenen Unternehmen so umzugehen, wie man es selbst für richtig hält. Und wenn man es für richtig hält, dass man die Leitung des Unternehmens vom Ausschüttungsinteresse entkoppelt, dann schuldet der Unternehmer diesbezüglich keine Rechenschaft irgendjemandem gegenüber, sondern er kann das machen, denn er ist der Eigentümer. Es ist also ein Freiheitsverständnis, was mich dazu treibt, das Ganze aufgeschlossen zu verfolgen."

Unterstützung von prominenten Wissenschaftler*innen

Unterstützung kommt auch von prominenten Ökonomen. Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sieht in Verantwortungseigentum das Potential, die Soziale
Marktwirtschaft zu stärken: "Die große Stärke der Sozialen Marktwirtschaft ist, dass viele Unternehmen eben nicht nur kurzfristig gewinnorientiert sind. Dass wir viele Familienunternehmen haben, die langfristig orientiert sind. Und die Idee des Konzepts des Verantwortungseigentums und einer Rechtsform dafür ist, dies zu institutionalisieren, also sicherzustellen, dass Unternehmen im Sinne der Gesellschaft langfristig planen können und damit auch Verantwortung für die Gesellschaft als Gesamtes übernehmen."

Und Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft spricht in einem Statement von einer "pfiffigen Idee, nämlich die Verantwortung, das Eigentum in der freien Wirtschaft zu verstetigen” und erklärt, er sei anfangs erstaunt darüber gewesen, dass es bislang noch keine Rechtsform für Verantwortungseigentum in Deutschland gebe. "Denn die Aufgabe, die man sich hier genommen hat, ist ja nicht alle Unternehmen auf diese eine Form reduzieren, sondern die vorhandenen verschiedenen Rechtsformen, der Aktiengesellschaft, der GmbH, der OHG, etwas hinzuzusetzen, was einem besonderen Gedanken folgt. Also insofern, glaub ich, ist es im Wettbewerb der Modelle ein wichtiger Beitrag und kann hoch attraktiv sein", so Hüther.

Auch Rechtswissenschaftler unterstützen die Idee. Paul Kirchhof, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., erklärt per Video-Statement: "Ich befürworte diese Rechtsform, weil wir in der anonymerund kollektiver werdenden Welt der Kapitalanlage eine Form der Unternehmensführung brauchen, in der der Unternehmensführer sich persönlich verantwortlich weiß für dieses Unternehmen. Es gibt keinen Zwang, es gibt keine staatliche Lenkung, es wird auch keine steuerliche Lenkung geben. Es ist ein Angebot an die Freiheit, vermehrt die Freiheit des Unternehmers."

Bedarf bei Start-ups und im Mittelstand

Im Grunde ist Verantwortungseigentum gar nichts ganz Neues. Mehr als 200 Unternehmen in Deutschland wirtschaften schon heute nach entsprechenden Prinzipien, darunter Größen wie Bosch, Mahle oder Zeiss. Doch Vermögensbindung und Selbstständigkeit werden hier über aufwendige Stiftungskonstrukte umgesetzt, was für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups viel zu teuer und daher nicht umsetzbar ist. Bei der Veranstaltung wurde klar: Sie brauchen eine Rechtsform.

“Wir arbeiten schon seit rund zwei Jahren daran, Verantwortungseigentum umzusetzen. Und ich muss sagen: Das ist ein sehr dorniger Weg und kostet uns höhere sechsstellige
Beträge. Das ist nichts, was kleines Unternehmen bewältigen können”, sagt Gerhard Behles, Gründer von Ableton. Das Unternehmen mit rund 500 Mitarbeiter*innen produziert eine Musiksoftware und gehört in seinem Bereich zu den Weltmarktführern. Christian Kroll von der Suchmaschine Ecosia pflichtet ihm bei: “Wir wollen unseren Nutzerinnen und Nutzern ein Versprechen abgeben, dass es eben nicht darum geht, uns persönlich zu bereichern, sondern einfach mit Ecosia so viel wie möglich Bäume zu pflanzen. Um das rechtssicher versprechen zu können, brauchen wir eine Rechtsform.” Denn: “Die Lösung die wir momentan gefunden haben, ist leider nur eine Krücke."

Auch Waldemar Zeiler und Philip Siefers, die mit Einhorn Kondome und Periodenprodukte herstellen, setzen sich für eine eigene Rechtsform ein. Zur Veranschaulichung haben sie ein Foto mitgebracht: Zu der Zeit, als die Rechtsform der GmbH aus der Taufe gehoben wurde, benutzte man zur Verhütung noch Kondome aus Schafsdarm. Das Produkt hat sich mit der Zeit weiterentwickelt – die Rechtsform aber nicht. "Ich habe nur eine Fotografie mitgebracht, weil das fürchterlich stinkt", sagt Siefers. Zeiler ergänzt: "Deswegen plädieren wir für eine Rechtsform, denn auch wir haben bislang nur eine Krücke."

Gesetzentwurf für VE-GmbH ist ausgearbeitet

Anne Sanders, Professorin für Gesellschaftsrecht, die mit vier Kolleg*innen einen Gesetzentwurf für Verantwortungseigentum ausgearbeitet hat, erläutert: "Wir wollten eine möglichst einfache Lösung, die minimalinvasiv ins Gesellschaftsrecht eingreift. Deshalb haben wir uns für eine Variante der GmbH entschieden. Das ist eine Neuerung, aber wir haben sie systemkonform ins GmbH-Gesetz integriert." Die Haftung sei gestaltet wie in einer normalen GmbH, auch da werde nicht persönlich gehaftet. "Das heißt, eine Haftungsbeschränkung haben wir im Recht der GmbH ohnehin. Aus diesem Grund war die Einführung der GmbH 1892 übrigens eine sehr umstrittene Sache." Zur kursierenden Kritik, der Gesetzentwurf für eine VE-GmbH, einer Gesellschaft in Verantwortungseigentum, sei ein Steuersparmodell, erklärt Sanders: “Die VE-GmbH wird genauso besteuert wie eine normale GmbH, die keine Gewinne ausschüttet. Das ist genau das Gleiche."

Und Armin Steuernagel, Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum, ergänzt: "Die Initiative ist viel missverstanden worden. Dabei wollen wir keineswegs andere Unternehmen als unverantwortlich hinstellen, sondern artikulieren nur einen unternehmerischen Bedarf. Natürlich nehmen wir Kritik an den konkreten rechtlichen Vorschlägen ernst. Uns geht es um eine robuste, missbrauchssichere Rechtsform, die sicher kein Steuersparmodell ist, sondern jungen und mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmen hilft, ihr Unternehmen treuhänderisch zu führen."


 

Verantwortungseigentum mit Kramp-Karrenbauer, Klingbeil, Habeck und Toncar

Mit klaren Worten wenden sich mehr als 500 Unternehmerinnen und Unternehmer, darunter Thomas Bruch (GLOBUS), Götz Rehn (ALNATURA) und Verena Pausder (Gründerin u.a. von FOX & SHEEP), in dieser Woche an die Politik. Sie fordern die große Koalition auf, "zur Stärkung der sozialen Marktwirtschaft eine gesetzliche Innovation auf den Weg zu bringen: eine Rechtsform für Verantwortungseigentum“ – und die noch aus dem Kaiserreich stammende Rechtsform der GmbH mit einer zusätzlichen Variante zu updaten. Über den Aufruf berichtet das Handelsblatt.

Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits ausgearbeitet. Nun liegt der Ball bei der Politik, und wir luden ein zu einer hochkarätig besetzten Info-Veranstaltung am Dienstag, den 6. Oktober 2020, von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der Berliner Repräsentanz der Robert-Bosch-Stiftung am Gendarmenmarkt.

Neben zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmern (u.a. Gerhard Behles/Ableton, Génica Schäfgen/Ecosia, Waldemar Zeiler/Einhorn), Statements von Wissenschaftlern wie Prof. Ann-Kristin Achleitner, Prof. Paul Kirchhof, Prof. Marcel Fratzscher und Prof. Michael Hüther, haben sich Annegret Kramp-Karrenbauer, Parteichefin der CDU, Robert Habeck, Parteichef der Grünen, Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD, sowie Florian Toncar, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, zu der Forderung nach einer neuen Rechtsform geäußert.


 

Erfolgreiche Gründungsveranstaltung der Stiftung Verantwortungseigentum

Am 25. November 2019 wurde die Gründung der Stiftung Verantwortungseigentum mit PolitikerInnen, internationalen ForscherInnen und insbesondere UnternehmerInnen gefeiert. Mit der Stiftungsgründung geben sich Unternehmen in Verantwortungseigentum erstmals eine Stimme.

Begleitet wurde die Gründungsveranstaltung von Reden von Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, des Direktors des Instituts der deutschen Wirtschaft, Prof. Michael Hüther, sowie des Präsidenten des DIW, Prof. Marcel Fratzscher. Renommierte Forscher wie Prof. Dr. Steen Thomsen und Prof. Dr. Colin Mayer sprachen über Verantwortungseigentum und UnternehmerInnen berichteten von ihren Erfahrungen mit Verantwortungseigentum. 

Mit der Veranstaltung beginnt das Gründungsjahr der Stiftung. Alle Unternehmen, die der Stiftung in diesem Jahr beitreten, sind Gründungsmitglieder. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Unternehmen in Verantwortungseigentum durch Aktivitäten in Politik, Öffentlichkeit, Forschung und der Vernetzung von Unternehmen.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung.