Verantwortungseigentum

Im Kern kommt Verantwortungseigentum einer Erweiterung des Verständnisses von Familienunternehmen gleich. Mit dem Unterschied, dass die langfristige Eigenständigkeit und Unternehmensverantwortung nun nicht mehr an eine genetische Eigentümerfamilie gebunden ist, sondern vor allem an eine „Fähigkeiten- und Werteverwandtschaft” – kurz an VerantwortungseigentümerInnen.

Damit wird die langfristig unabhängige Unternehmensführung durch treuhänderische EigentümerInnen sowie ein konsequenter Fokus auf den, von den jeweiligen VerantwortungseigentümerInnen zu definierenden, Unternehmenszweck fester Bestandteil der Unternehmensverfassung. Mit diesem Eigentums- und Unternehmensverständnis knüpfen die Unternehmen an die Tradition der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und Europa an.

Konkret stellen Unternehmen in Verantwortungseigentum – egal in welcher rechtlichen Form – sicher:

Das Selbstbestimmungsprinzip: Die Kontrolle bleibt bei Personen, die dem Unternehmen langfristig verbunden sind.

Die Stimmrechte und damit die Kontrolle über das Unternehmen liegt bei Menschen, die mit dem Unternehmen verbunden sind und die Werte des Unternehmens langfristig tragen – damit ist das Unternehmen selbstbestimmt. Es gibt keine automatische Vererbung der Stimmrechte, und die Stimmrechte können nicht als Spekulationsgut gehandelt werden. Die VerantwortungseigentümerInnen übernehmen die unternehmerische Verantwortung für das Handeln, die Werte und das Vermächtnis des Unternehmens.


Vermögensbindung: Gewinne sind Mittel zum Zweck

Schon heute betrachten viele UnternehmerInnen ihre Unternehmen als etwas, das über ihr persönliches Vermögen hinausgeht – etwas, für das sie TreuhänderInnen auf Zeit sind. Verantwortungseigentum verankert dies rechtlich verbindlich. Nach diesem Prinzip werden Gewinne und Vermögen des Unternehmens weitestgehend für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck, werden reinvestiert, zur Deckung der Kapitalkosten verwendet oder gespendet. Gewinne und Vermögen können nur „limitiert” entnommen werden, um InvestorInnen eine risikoadäquate Verzinsung und GründerInnen eine faire Kompensation zu ermöglichen. Die „VerantwortungseigentümerInnen“ sind eben nicht mehr „VermögenseigentümerInnen”.


Unternehmen in Verantwortungseigentum

... haben als zentralen Wert den Erhalt der Selbständigkeit.

... stellen verbindlich sicher, dass das Unternehmen langfristig der Unternehmensidee dienen kann.

... binden das Unternehmensvermögen sowie Gewinne und halten das Kapital so frei für die Unternehmensentwicklung.

... bilden die Übernahme und Nachfolge langfristiger Unternehmensverantwortung in einer „Werte- und Fähigkeitenfamilie” ab.


Frequently asked Questions

Wie wird Verantwortungseigentum momentan umgesetzt und was ist der rechtliche Bedarf?

Verantwortungseigentum wird heute durch verschiedene rechtliche Konstruktionen umgesetzt. Die bekanntesten davon sind Einzel- und Doppelstiftungsmodelle oder das Veto-Share Modell. (...)

Es gibt im deutschen Gesellschaftsrecht momentan keine Rechtsform, die Verantwortungseigentum unkompliziert auch für kleine und mittelständische Unternehmen möglich macht.

Prof. Anne Sanders erklärt die Probleme der vorhandenen Rechtsformen für Verantwortungseigentum in einem kurzen Beitrag hier. Detailliertere Ausführungen zu dem rechtlichen Bedarf finden Sie hier.

Warum braucht es bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum?

Im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es momentan keine Rechtsform die es Unternehmen erlaubt, Verantwortungseigentum unkompliziert umzusetzen. Dabei ist die Nachfrage von Unternehmen nach besseren rechtlichen Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum hoch. (...)

Immer mehr Unternehmen in Deutschland wollen ihr Unternehmen in Verantwortungseigentum aufstellen. Dafür benötigen sie adäquate rechtliche Rahmenbedingungen. Eine Rechtsform für Verantwortungseigentum könnte mittelständischen Unternehmen eine Alternative für die langfristig werteorientierte und selbstständige Aufstellung ihrer Unternehmen bieten, auch familienunabhängig.

Dies ist besonders interessant für Unternehmer ohne mögliche Nachfolger innerhalb der Familie. Auch Startups, die den Mittelstand von Morgen aufbauen wollen, statt Exits zu machen, suchen nach Rechtsformen, die sie dabei unterstützen, ihr Unternehmen langfristig aufzustellen und selbständig zu erhalten. Im internationalen Wettbewerb zählt für sie zudem, Vertrauen auf wertsensiblen Märkten herzustellen. Sie können versprechen: Gewinn und Vermögen dienen langfristig der Unternehmensentwicklung und keinen kurzfristigen Shareholder-Value Interessen.

Auch viele Sozialunternehmen sind auf der Suche nach einer Rechtsform für Verantwortungseigentum. Laut dem Deutschen Social Entrepreneurship Monitor des Social Entrepreneurship Network Deutschland (SEND e.V.) wird das Fehlen einer passenden Rechtsform für 51,4 Prozent der befragten Sozialunternehmer als Hürde wahrgenommen.

Detailliertere Ausführungen zur Nachfrage nach besseren rechtlichen Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum finden Sie hier.

Den Policy Brief zu einer Rechtsform für Verantwortungseigentum der Stiftung finden Sie hier.

Wie finanzieren sich Unternehmen in Verantwortungseigentum?

Unternehmen in Verantwortungseigentum haben gewisse Restriktionen bei der Kapitalbeschaffung. Trotzdem stehen Unternehmen in Verantwortungseigentum zahlreiche Wege der Finanzierung offen. (...)

Unternehmen in Verantwortungseigentum haben die Unabhängigkeit des Unternehmens verrechtlicht, daher haben sie gewisse Restriktionen bei der Kapitalbeschaffung. Die Mehrheit der Stimmrechte ist nicht mehr käuflich, Investoren können daher nicht die Kontrolle über das Unternehmen übernehmen. Trotzdem stehen Unternehmen in Verantwortungseigentum zahlreiche Wege der Finanzierung offen, bei denen Investoren risikoadäquate Renditen erhalten können.

Je nach rechtlicher Umsetzung, Größe und Bedarf können Unternehmen u. a. auf folgende Kapitalbeschaffungsmaßnahmen zurückgreifen:

Anleihen (z.B. Bosch)

Börsennotierung mit Aktienminderheit (z.B. NovoNordisk) oder stimmrechtslosen Aktien (z.B. Zeiss)

Mezzanines-Kapital, von Nachrangdarlehen, Genussrechte/-scheine, partiarische Darlehen bis zu stillen Beteiligungen.

Stimmrechtslose Anteile mit Rückkaufoption und gedeckeltem Rückkaufpreis (z.B. Sharetribe)

Investoren mit Demand Dividend oder Umsatzbeteiligung

Zentral bei externer Finanzierung von Unternehmen in Verantwortungseigentum ist, dass die Entscheidung über Dividendenausschüttung weiterhin in Händen von Verantwortungseigentümern liegt, und nicht bei denjenigen mit Dividendenrechten. So besteht ein struktureller „Asset-Lock”, da die Verantwortungseigentümer kein Interesse daran haben, dass das Unternehmen unnötig belastet wird.

Um es Investoren zu ermöglichen, ihre Anlage wieder in Liquidität umzuwandeln, können Unternehmen in Verantwortungseigentum ihre Anteile selber zurückkaufen – sie machen einen „Exit an sich selbst”. Dabei ist zu beachten, dass diese Option vordergründig für Unternehmen sinnvoll ist, deren Geschäftsmodell auf kurz- bis mittelfristiger Sicht profitabel ist.

Mehr Informationen in Stiftung Verantwortungseigentum Buch, Kapitel Finanzierung.

Warum ist Verantwortungseigentum kein Steuersparmodell?

Verantwortungseigentum ist kein Modell zum Steuern sparen. (...)

Unternehmen in Verantwortungseigentum zahlen ganz normal Steuern. Unterschiede gibt es in der Besteuerung bei Weitergabe von Anteilen, da nicht Vermögensanteile sondern lediglich Stimmrechtsanteile weitergegeben werden:

Unternehmensbesteuerung

Unternehmen in Verantwortungseigentum wollen und müssen ganz normal Gewerbe- und Körperschaftssteuern auf alle Gewinne zahlen. Das gilt auch, wenn das Unternehmen z.B. einer gemeinnützigen Stiftung gehört. Sind die Unternehmen selbst als gemeinnützig anerkannt, gilt dies nicht.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Werden die Unternehmensanteile in eine gemeinnützige Stiftung übergeben, muss in der Stiftung nach dem Gemeinnützigkeitsrecht keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt werden. Da gemeinnützige Stiftungen jedoch bezüglich ihrer Gemeinnützigkeit strengen Richtlinien unterliegen, dienen diese Gelder nichtsdestotrotz der Gesellschaft und können nicht an Privatpersonen ausgeschüttet werden.

Da bei Unternehmen in Verantwortungseigentum (z.B. im Falle eines Doppelstiftungsmodells, wie bei Bosch) das Vermögen des Unternehmens nicht in den Händen von Privatpersonen liegt und somit kein Vermögen weitergegeben wird, wird bei der Übergabe von Stimmrechten an Verantwortungseigentümer keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt, denn: die Verantwortungseigentümer haben keinen persönlichen Zugriff auf das Unternehmensvermögen oder Gewinne, sie halten lediglich die Unternehmenskontrolle treuhändisch auf Zeit.

Steuern sparen durch verdeckte Gewinnausschüttung

Daher zahlen Verantwortungseigentümer lediglich Einkommenssteuern auf ihr Gehalt. Steuerersparnisse durch das Auszahlen von hohen Gehältern an die Verantwortungseigentümer sind nicht möglich, da Finanzämter explizit auch verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltszahlungen an Eigentümer überprüfen. Sollten die Gehälter über dem Marktgehalt liegen, wird die Differenz wie Gewinn besteuert.

Auch eine Rechtsform für Verantwortungseigentum bringt keine steuerrechtliche Sonderbehandlung mit sich. Mehr Informationen über die steuerrechtliche Behandlung finden Sie hier.

Wieso ist Verantwortungseigentum in dänischen Recht leichter umsetzbar?

In Dänemark wird die Möglichkeit von Verantwortungseigentum im Stiftungsrecht geregelt. (...)

Stiftungen, die die Mehrheit der Stimmrechte an einem oder mehreren Unternehmen halten und keinen weiteren Zweck verfolgen, werden “Industrial Foundations” genannt. Diese Unternehmen entsprechen Unternehmen in Verantwortungseigentum.

 

Im dänischen Stiftungsrecht wird zwischen Stiftungen mit und ohne wirtschaftliche Aktivität unterschieden. Stiftungen mit wirtschaftlicher Aktivität („Enterprise Foundations”) können mehrere Stiftungszwecke nebeneinander haben: Hauptzwecke und Stiftungs- oder Spendenzwecke. Als Hauptzweck gilt auch das Halten eines Unternehmens – dies ist in Deutschland kein ausreichender Stiftungszweck.

 

Doch auch im dänischen Recht ist die Gründung von Unternehmen in Verantwortungseigentum nicht mehr so unkompliziert, da die Überführung eines Unternehmens in eine Stiftung momentan zu prohibitiv hohen Steuern führt. Daher stagniert die Zahl an dänischen „Industrial Foundations" in den letzten Jahren. Darum wird momentan über Änderungen des Steuerrechts für Stiftungen diskutiert.

 

Die Umsetzung einfacher Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum ist im deutschen Stiftungsrecht sehr schwierig und unwahrscheinlich. Unkomplizierter könnte man die Prinzipien des Verantwortungseigentums in einer neuen Rechtsform oder in einem Teil-Statut der GmbH umsetzen.

Wie verhält sich Verantwortungseigentum zu Gemeinnützigkeit und Sozialunternehmertum?

Verantwortungseigentum ist unabhängig von Unternehmenszweck und möglicher steuerlicher Privilegierung im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts zu verstehen. Die Idee Verantwortungseigentum hat ihren Ursprung in einer auf Langfristigkeit zielenden „unternehmensnützigen” Verfassung, die dem Erhalt der Selbständigkeit und bestmöglichen Zweckerfüllung dient. (...)

Die nachhaltige Sicherung dieser Zweckorientierung erfolgt über eine Vermögensbindung: Gewinne und Vermögen dienen primär dem Unternehmen, nicht den individuellen Interessen der Anteilseigner. Verantwortungseigentum ist in der Bewertung der Unternehmenszwecke neutral, d.h. die Zwecke können gewerblicher oder gemeinnütziger Natur sein. In keiner Weise kann und sollte aber über eine rechtliche Verfassung in Verantwortungseigentum Gemeinnützigkeit impliziert werden. Aus guten Gründen ist die Gemeinnützigkeit ein gesetzlich geschützter Rahmen für spezielle, steuerlich geförderte Zwecke. Für viele Sozialunternehmen, deren Zwecke nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sind, ist Verantwortungseigentum interessant, um vermitteln zu können, dass die besondere soziale Werthaltigkeit ihrer Zwecke und Geschäftsmodelle und die damit verbundenen besonderen Motivations- und Zahlungslogiken nicht von den Unternehmenseigentümern instrumentalisiert werden.

Was heißt ‘Verantwortungseigentum’?

Der Begriff Verantwortungseigentum soll hier bedeuten, dass nur das Eigentum an der Unternehmensverantwortung, den Stimmrechten und damit der Kontrolle, gehalten wird, nicht aber am Unternehmensvermögen. (...)

Ein Verantwortungseigentümer hat kein Recht dazu, das Unternehmensvermögen und die Gewinne für individuelle Zwecke zu verwenden.

Der Begriff erhebt in dieser Verwendung keinen exklusiven Anspruch auf ‘Verantwortliches Eigentum’ – verantwortlich für ihr Unternehmen und die Gesellschaft handeln auch viele Unternehmer, deren Unternehmen nicht in Verantwortungseigentum verfasst sind.

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